Aktuell
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Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verlängerung der Mietpreisbremse: Klartext vom BGH: „Kein anderes Mittel ersichtlich“
„Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist rechtmäßig und bleibt weiterhin erforderlich, um Mieter:innen vor finanzieller Ausbeutung zu schützen“, fasst Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse zusammen. „Der BGH spricht sozusagen Klartext. Er sieht kein milderes, wirksames Mittel zur Regulierung der Wiedervermietungsmieten in angespannten Wohnungsmärkten.“
Weitere Infos unter: Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verlängerung der Mietpreisbremse
Berlin, den 20.12.2024
Fristablauf zur Ausübung des Vorkaufsrechts für die Schönleinstraße 19: Berliner Mieterverein fordert rasche Freigabe von Geldern
„Es wäre ein fatales Signal an die Mieterinnen und Mieter, wenn Senator Gaebler jetzt untätig bliebe“, warnt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „Wir fordern Stadtentwicklungssenator Gaebler und auch Finanzsenator Evers auf, die finanziellen Mittel für den Vorkauf jetzt zuzusagen. Es liegt auf der Hand, was den Mietenden in der Schönleinstraße 19 droht, wenn das Wohnhaus in gewinnorientierte Hände fällt.“
Weitere Infos unter: Berliner Mieterverein fordert rasche Freigabe von Geldern
Berlin, den 17.12.2024
Unsicherheit über die Verlängerung der Mietpreisbremse: Der Berliner Mieterverein appelliert an Berliner Bundestagsabgeordnete
Der Berliner Mieterverein ruft Bundestagsabgeordnete der Berliner Wahlkreise dazu auf, einen möglichen Antrag auf Verlängerung der Mietpreisbremse zu unterstützen. Ein individueller Brief mit diesem Appell wird heute an die Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP versendet.
Weitere Infos unter: Unsicherheit über die Verlängerung der Mietpreisbremse
Berlin, den 10.12.2024
Erklärung des Berliner Sozialgipfels 2024 Bezahlbares Wohnen ist Daseinsvorsorge
Der Berliner Sozialgipfel – ein Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie dem Berliner Mieterverein – erklärt (2024) die Wohnungsfrage zur zentralen sozialen Herausforderung. Die Verbände mahnen: Der Berliner Senat schöpft derzeit nicht alle Möglichkeiten aus, um seiner Verantwortung im Bereich des bezahlbaren Wohnens gerecht zu werden. Wohnungen gehören zur Daseinsvorsorge und sind kein Luxusgut.
Weitere Infos unter: Erklärung des Berliner Sozialgipfels 2024
Berlin, den 09.12.2024
Abgeordnetenhaus beschließt das „Schneller-Bauen-Gesetz“: Richtiger Anlass ohne zielführende Umsetzung
Das heute verabschiedete Schneller-Bauen-Gesetz hat gute als auch schlechte Seiten. Unstreitig sind die derzeitigen Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben zu lang und erfordern eine Überarbeitung. Der Ansatz, über ein Schneller-Bauen-Gesetzes die Verwaltungsverfahren zu verbessern, ist zwar im Grundsatz zu begrüßen. Positiv ist zum Beispiel die Einführung einer koordinierenden „Bauantragskonferenz“ bei großen Bauvorhaben. Im Übrigen wird die Art und Weise der Umsetzung vom Berliner Mieterverein jedoch kritisiert. „Mit der Festlegung kürzerer Bearbeitungsfristen ist noch keine Beschleunigung erreicht“, bemerkt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, „so lange die Bezirksverwaltungen nicht durch ausreichenden personellen Unterbau gestärkt werden, sind die Fristen nicht einzuhalten und wird das Gesetz ein Papiertiger bleiben“. Der Berliner Mieterverein hat erhebliche Zweifel, dass der Berliner Senat seinerseits über die personellen Ausstattungen verfügt, um zukünftig auch noch Aufgaben der Bezirksverwaltungen zu übernehmen.
Weitere Infos unter: Richtiger Anlass ohne zielführende Umsetzung
Berlin, den 05.12.2024
Initiativen und Berliner Mieterverein stellen am 8.2. um 14.00 Uhr die Wahlprüfsteine der Wahlkreiskandidat:innen zum Bundestag zur Eindämmung hoher Heizkosten vor:
Ein warmes Zuhause muss bezahlbar bleiben!
Ein Bündnis von Betroffenen-Initiativen und Berliner Mieterverein (BMV), hat die für den 11.2.2024 angesetzten Berliner Wiederholungswahlen zum Bundestag dafür genutzt, sich mit Fragen für Wahlprüfsteine an die Berliner Kandidat:innen zu richten. Darin fragen sie nach konkreten Plänen zur gesetzlichen Regulierung der Wärmepreise, der konzerninternen Nebenkostenberechnungen, der sozialen und ökologischen Anforderungen an die gewerbliche Wärmelieferung und nach Plänen für die Mietermitbestimmung bei dem geplanten Ausbau der Wärmenetze.
Die an die PolitikerInnen verschickten Wahlprüfsteine finden Sie hier:
https://novonovia.mieterinnenrat.de/wahlpruefsteine-ein-warmes-zuhause-muss-bezahlbar-bleiben/
Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Ruth Carcassonne (Berlin-Mariendorf) –
Jasmina Rühl (Berlin-Schöneberg) –
Knut Unger (MV Witten) –
Sebastian Bartels (BMV)
Weitere Infos unter: Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Berlin, 7.2.2024 und 8.2.2024
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
20.12.2024